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Was wird gefördert?

Was wird gefördert?

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Ziel des QualiSchecks ist es, den Stellenwert beruflicher Weiterbildung zu erhöhen, mehr Menschen zur Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen zu motivieren und sie dabei finanziell zu unterstützen.
Gefördert werden somit individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie im beruflichen Kontext stehen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen.

Bitte beachten Sie:

Der QualiScheck kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben.

Weiterbildungen über 400 Unterrichtseinheiten können nur gefördert werden, sofern diese nicht über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (www.aufstiegs-bafoeg.de) gefördert werden können.

Mit dem Förderprogramm QualiScheck werden aus Gründen der Qualitätssicherung nur solche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die von akkreditierten Bildungsträgern angeboten werden oder soweit die Maßnahmen nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder anerkannt sind.

Als akkreditierte Bildungsträger gelten:

  • Anerkannte Bildungsträger nach den Weiterbildungsgesetzen der Länder
  • Bildungsträger mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die als Projektträger des Europäischen Sozialfonds akkreditiert sind
  • Hochschulen und deren Institute
  • Volkshochschulen
  • Bildungsträger, sofern sie Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind oder von diesen als Bildungsträger anerkannt sind
  • Bildungsträger, die von den Sozialversicherungsträgern oder der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert sind oder über eine Zertifizierung anerkannter Qualitätsmanagementsysteme verfügen.

 

Welche Kosten werden übernommen?

Gefördert werden 50% der entstehenden Weiterbildungskosten (Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie z.B. Skripte und Materialien, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind). Sonstige Kosten, wie z. B. Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.

Kosten werden nur für durchgeführte Weiterbildungen erstattet. Nehmen Sie an der Weiterbildung nicht teil, kann auch dann keine Erstattung erfolgen, wenn Ihnen hierfür bereits Kosten entstanden sein sollten.

Nicht gefördert werden:

  • Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kosten weniger als 100 Euro betragen.
  • Weiterbildungen, zu denen sich der/die Antragsteller/in bereits vor Erhalt des Bewilligungsbescheids angemeldet hat.
  • Weiterbildungsmaßnahmen für den Erwerb rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Fach- und Sachkundenachweise für Funktionen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.
  • Weiterbildungsmaßnahmen, in denen Inhalte oder Methoden bzw. Technologie von L. Ron Hubbard angewandt, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden.
  • Der Erwerb einer Fahrerlaubnis.
  • Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen.
  • Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers
  • Unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme (z.B. einzelne Semester).