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Antragstellung

Antragstellung

In drei Schritten zur Förderung - hier erfahren Sie, wie Sie den QualiScheck erhalten.

 

Schritt 1: QualiScheck beantragen

Ihr Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingegangen sein. Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig.

Das Antragsformular steht in der rechten Spalte zum Download zur Verfügung. Das Formular kann online oder von Hand ausgefüllt werden. Zur Beantragung des QualiSchecks sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag. Mit der Unterschrift unter dem Antrag stimmt der/die Antragsteller/in der Datenerfassung zu Zwecken der Evaluation zu. Die Erfassung der personenbezogenen Antragsdaten dient der Evaluation und dem Monitoring der ESF-Förderung und entspricht den gesetzlichen Vorgaben der einschlägigen EU-Verordnungen.
  • Ein Ausdruck bzw. eine Kopie des beantragten Weiterbildungsangebotes, aus dem mindestens der Zeitraum, der Stundenumfang, der Inhalt und die direkten Kosten des Angebotes hervorgehen.
  • Der Einkommensteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Jahr (gilt nur für beantragte Maßnahmen ≤ 1.000 €)
  • Beschäftigungsnachweis
  • Eine Kopie des Personalausweises, des Reisepasses oder eine Meldebescheinigung
  • Ggf. ablehnende Entscheidung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag müssen Sie dann nur noch an die im Antragsformular eingedruckte Adresse senden.

 

Schritt 2: Weiterbildung absolvieren

Sobald Sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben, können Sie sich für Ihre Weiterbildungsmaßnahme anmelden und diese absolvieren.

 

Schritt 3: Förderung erhalten

Bitte legen Sie den unterschriebenen und vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag (siehe rechte Spalte) sowie eine Kopie des Teilnahmezertifikats innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Weiterbildung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung vor.

Nach der Prüfung der Unterlagen erfolgt ein Schlussbescheid und die Erstattung des Förderbetrags auf Ihr Konto. Der Abbruch einer Maßnahme oder eine unvollständige Durchführung der Maßnahme schließen die Erstattung aus. Bitte bewahren Sie alle Unterlagen bis zum 31.12.2028 auf.