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Wer wird gefördert?

Wer wird gefördert?

Zielgruppe des Förderprogramms Betriebliche Weiterbildung sind Erwerbstätige in privatrechtlichen Unternehmen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Unternehmen einen Sitz oder eine selbständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz hat. Der Antrag auf Förderung wird von dem jeweiligen Unternehmen gestellt und muss sich auf Erwerbstätige einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz beziehen.

Nicht gefördert werden:

  • Öffentliche Unternehmen/Betriebe und öffentliche Unternehmen/Betriebe in öffentlicher Hand 
  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Art. 2 Ziffer 18 AGVO (z.B. laufendes Insolvenzverfahren, erheblicher Verlust des Stammkapitals)
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind (Art. 1 Nr. 4 Buchstabe a AGVO)
  • Transfergesellschaften